ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeines
1. Für die Lieferung ist nur die schriftliche Auftragsbestätigung von WUNDERRÄUME GMBH(=Auftragnehmer/Vermieter) maßgebend, die nach der durch Auftraggeber/Mieter erfolgten Angebotsbeauftragung erstellt wird. Unsere Angebote sind freibleibend. Die schriftliche Angebotsbestätigung des Kunden gilt als einseitiges, verbindliches Vertragsangebot, welches mit Übersendung der Auftragsbestätigung oder der Rechnungslegung durch die WUNDERRÄUME GmbH wirksam wird. Eventuelle Bedingungen des Auftraggebers/Mieters sowie besondere Vereinbarungen treten außer Kraft, soweit sie den Geschäftsbedingungen von WUNDERRÄUME GMBH widersprechen. Durch Beauftragung von Angeboten/ Erteilung von Aufträgen werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von WUNDERRÄUME GMBH vom Auftraggeber/Mieter ausdrücklich anerkannt. Diese Bedingungen gelten bis auf Widerruf auch für künftige Aufträge und Abschlüsse.
2. Alle angebotenen Materialien und Gegenstände sowie Dekorationen, Kulissen, Requisiten, Ausstattungsgegenstände, Dekorationsstoffe und Accessoires sind vollständiges Eigentum von WUNDERRÄUME GMBHbzw. ihrer Zulieferer. Alle Rechte an dem Design und der Konstruktion des Mietgutes liegen bei WUNDERRÄUME GMBH. Ein Nachbau des Mietgutes sowie seiner Bestandteile ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung behält sich WUNDERRÄUME GMBH Schadensersatzforderungen sowie rechtlich Schritte vor.
Preise/ Zahlungen/ Storno
1. Unsere Angebote sind bzgl. Preis, Menge, Lieferfrist freibleibend, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Erhöhen sich zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistung die für die Preise maßgeblichen Kostenfaktoren (wie z.B. Material-, Fracht-, Maut-, Lohnkosten), ist Wunderräume GmbH berechtigt, die Preise anzupassen. Die in Rechnung gestellten Preise können sich gegenüber den vereinbarten Preisen auch dann verändern, wenn der Auftraggeber/Mieter Abweichungen oder Ergänzungen wünscht, die im ursprünglichen Angebot/Auftrag nicht enthalten waren, oder wenn die Anfertigung/ die Installation und Arbeit vor Ort einen nicht vorher absehbaren zusätzlichen Aufwand erfordert.
2. Verzögerungen und Wartezeiten beim Aufbau oder Abbau, die auf Seiten des Auftraggebers entstehen, werden ab 30 min Verzögerung nach den allgemeingültigen Stundensätzen (50€/ pro Person/ pro angefangene Stunde) dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.
3. Die Rechnungsforderungen von WUNDERRÄUME GMBH sind per Vorauszahlung (Überweisung als Vorkasse) zahlbar. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins werden, vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Schadens, Verzugszinsen von 9 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der EZB geschuldet und fällig. Für Mahnungen werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von jeweils 10,00 Euro fällig. Im Fall des Verzugs fällt die gesetzliche Verzugspauschale an. Die jeweilige Restforderung von WUNDERRÄUME GMBH wird umfänglich sofort fällig, wenn der Auftraggeber/Mieter die vereinbarten Zahlungsfristen nicht einhält, um Zahlungsaufschub oder Vergleich nachsucht oder seine Zahlungen einstellt. Bei Zahlungsverzug des Auftraggeber/Mieters entfallen die ihm von dem Lieferer bewilligten Rabatte. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber/Mieter in Konkurs gerät oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren gegen ihn eröffnet wird. Es bleibt dem Lieferer vorbehalten, bei Zahlungsverzug des Mieters nach Mahnung mit Nachfristsetzung die sofortige Herausgabe des Mietgutes zu verlangen. Die daraus entstehenden Frachtkosten sowie sonstige Aufwendungen gehen zu Lasten des Mieters. Die Forderung auf vorzeitige Rückgabe des Mietgutes im Fall des Zahlungsverzugs entbindet den Mieter nicht von seiner Zahlungsverpflichtung gemäß Vertrag/Auftrag.
4. Für jeden Mietauftrag kann eine Kaution berechnet werden, die nach korrekter Rückgabe und Kontrolle der gemieteten Gegenstände durch den Vermieter zurückgezahlt wird. Die Kautionshöhe hängt von der Mietsumme und den Konditionen des Mietvertrages ab, i.d.R. beträgt diese mind. 30% des Wiederbeschaffungswertes. Bei Mietverträgen, bei denen das Mietmaterial von einer Spedition oder vom Mieter selbst abgeholt wird, für Mietmaterial, welches außerhalb von Deutschland geliefert wird, oder für Langzeitmieten kann eine höhere Kaution berechnet werden.
5. Nach einer Absage/ Kündigung durch den Auftraggeber/Mieter nach Angebotsbestätigung durch den Kunden wird eine Stornierungsgebühr von mindestens 50% des vereinbarten Gesamtauftrages fällig. Ab sechs Wochen vor Mietbeginn wird im Falle der Stornierung durch den Auftraggeber/Mieter eine Stornogebühr in Höhe von mindestens 80% fällig, ab 8 Tagen vor Mietbeginn 100%. Werden vereinbarte Vorauszahlungen vom Auftraggeber/Mieter nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, gilt dies im Sinne einer Stornierung des Auftrages/der Bestellung durch den Auftraggeber/Mieter und es gelten vorgenannte Stornogebühren.
Unmöglichkeit, Vertragsanpassung
Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse, die die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb von WUNDERRÄUME GMBH erheblich einwirken (z.B. unverschuldeten Betriebsstörungen, Arbeitskampfmaßnahmen oder Energie- und Rohstoffmangel bei Zulieferern), sowie für den Fall sich nachträglich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung wird der Vertrag angemessen angepasst, soweit dies Treu und Glauben entspricht. Soweit diese Anpassung wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht WUNDERRÄUME GMBH das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Auftraggeber/Mieters wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht. Will WUNDERRÄUME GMBH von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so ist dies unverzüglich dem Auftraggeber/Mieter mitzuteilen.
Schadensersatz / Haftung
1. Erfüllt der Auftraggeber/Mieter seine Pflichten aus diesem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig, kann WUNDERRÄUME GMBH während des Verzuges des Auftraggeber/Mieters nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. WUNDERRÄUME GMBH behält den vollen Anspruch auf Zahlung des Honorars, wenn der Auftraggeber/Mieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
2. Sind die entsprechenden Maße bzw. technischen u. organisat. Voraussetzungen am Veranstaltungsort für die direkte Anlieferung/ den Dekorationsaufbau nicht gegeben und WUNDERRÄUME GMBH kann folglich teilweise oder gar nicht anliefern/ aufbauen, so ist das nicht als Vertragsbruch von WUNDERRÄUME GMBH zu bewerten. WUNDERRÄUME GMBH behält den Anspruch auf 100% der vereinbarten Vergütung gemäß Auftrag/Vertrag.
3. Führt höhere Gewalt zum Ausfall einer oder mehrerer Veranstaltungstage, wird WUNDERRÄUME GMBH für den Zeitraum des Ausfalls von seiner Hauptleistungspflicht und der Auftraggeber von seiner Zahlungspflicht für die Vergütung befreit, außer für die Erstattung der Aufwendungen zum Aufenthalt von WUNDERRÄUME GMBH (z.B. Übernachtung, Catering etc.). Als höhere Gewalt gilt insbesondere Streik im Transportwesen, kriegerische Ereignisse, Stromausfall und Naturkatastrophen. (Ausgenommen sind Stromausfälle, die durch das Betriebsenergienetz des Auftraggebers verursacht werden, sowie Attentate oder durch Attentate verursachte Trauerfälle.) Bei Langzeitmieten (über 3 Tage) besteht bei einem Ausfall einzelner Veranstaltungstage aufgrund höherer Gewalt kein Recht auf Minderung des Mietpreises, sofern nicht ausdrücklich eine Abrechnung der Mietkosten je Veranstaltungstag vereinbart wurde.
4. Der Auftraggeber/Mieter haftet für Verletzungen von Besuchern und Beschädigungen an deren Eigentum anlässlich der Veranstaltung. Die Haftung erstreckt sich nicht auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Schädigung durch WUNDERRÄUME GMBH. Der Auftraggeber/Mieter stellt WUNDERRÄUME GMBH von allen sonstigen Schadensersatzansprüchen Dritter frei.
5. Vertragliche und gesetzliche Ersatzansprüche des Auftraggeber/Mieters gegenüber WUNDERRÄUME GMBH bei Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit von WUNDERRÄUME GMBH verursacht wurden, werden auf die Höhe der vereinbarten Auftragssumme beschränkt. Weitergehende Ansprüche gegenüber WUNDERRÄUME GMBH sind ausgeschlossen.
6. Sollten Schadensersatzansprüche oder Vertragsstrafen aus diesem Vertrag von WUNDERRÄUME GMBH gegenüber dem Auftraggeber/Mieter geltend gemacht werden, so ist die vereinbarte Summe des Ersatzanspruches bzw. der Vertragsstrafe sofort fällig.
Randbedingungen, die vom Auftraggeber/Mieter zu gewährleisten sind
1. Vom Auftraggeber/Mieter werden die branchenüblichen Vorbereitungen getroffen, die technischen, organisatorischen und räumlichen Voraussetzungen für die Veranstaltung geschaffen. Der Auftraggeber/Mieter informiert die Haustechnik rechtzeitig/ vollständig und veranlasst die sorgfältige Erfüllung der Bedingungen der Vertragsvereinbarungen.
2. Ist der Anlieferungsort nicht mit den Fahrzeugen von Wunderräume GmbH zu erreichen, weil Straßen, Brücken oder Tor- und Stadtbögen nicht passiert werden können (auch aufgrund z.B. von Überschwemmungen oder Baumaßnahmen), stellt der Auftraggeber/Mieter kurzfristig nach Absprache die notwendigen Hilfskräfte und Fahrzeuge für das Transportieren/ Be- und Entladen des Mietmaterials/der Ausrüstung zur Verfügung.
3. Falls nicht anders schriftlich vereinbart, so übernimmt der Auftraggeber auf seine Kosten die Buchung von ausreichend Hotelübernachtungen*** inkl. Frühstück für das Personal des Vermieters (z.B. bei Transport, Auf-/Abbau o.ä.). Anzahl, Art der Zimmer sowie Zeitraum in Absprache. Eine Übergabe der Zimmer erfolgt mit dem Hotelpersonal bei Abreise, nachfolgende Reklamationen sind somit ausgeschlossen. Werden die Zimmer vom Vermieterpersonal nicht in Anspruch genommen, trägt der Auftraggeber trotzdem die Kosten.
Mietgut
1. Das Mietgut wird lediglich für die vereinbarte Zeit zur Verfügung gestellt. Um die Mietdauer zu verlängern, ist die schriftliche Zustimmung von WUNDERRÄUME GMBH erforderlich. WUNDERRÄUME GMBH ist berechtigt, eine zusätzliche, neu berechnete Miete in Rechnung zu stellen. Sämtliche gewährte Rabatte können dabei entfallen. Sollte sich der Mietzeitraum verlängern, so hat der Auftraggeber/Mieter die WUNDERRÄUME GMBH spätestens 24 h vor Ablauf des vereinbarten Mietzeitraumes zu informieren und die schriftliche Zustimmung zur Mietzeitverlängerung einzuholen.
2. Bei den Mietgegenständen handelt es sich in der Regel um gebrauchtes Mobiliar, Dekoration/Kulissen, Ausstattung oder Technik, mit üblichen Gebrauchsspuren. Farbliche oder strukturelle Abweichungen am Mietgegenstand gegenüber Fotos oder Abbildungen im Internet sind als Mangelgrund nicht zulässig. Das Bekleben, Bemalen oder eine anderweitige Bearbeitung der Mietsache ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gestattet. Bei technischen Geräten hat der Auftraggeber/Mieter für eine störungsfreie Stromversorgung zu sorgen.
3. Der Auftraggeber/Mieter hat am Ort der Leistung/Lieferung rechtzeitig für freien Lieferzugang, Bau-, Platzierungs- und Lagerfreiheit zu sorgen. Kommt es infolge nicht rechtzeitiger oder nicht erfolgter Liefer-/Bau-/Platzierungsfreiheit zu Behinderungen oder Einschränkungen, so hat der Auftraggeber/Mieter anfallende Mehrkosten jeglicher Art zu tragen. Der Mieter ist für die Anordnung der Platzierung der Mietartikel verantwortlich. Ist hier die Zustimmung eines Dritten notwendig, hat der Mieter entsprechende Absprachen/Genehmigung rechtzeitig einzuholen.
4. Die vereinbarten Liefertermine und –fristen gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klärung aller Einzelheiten des Auftrages sowie dem fristgemäßem Eingang der vereinbarten Vorauszahlungen. Das rechtzeitige Einholen etwaiger erforderlicher Genehmigungen, Bescheinigungen zur Sicherstellung des Auftrages liegt beim Auftraggeber/Mieter. Überschreitungen von Lieferterminen aufgrund nicht rechtzeitig vorliegender Genehmigungen und/oder rechtzeitiger Zahlung offener Rechnungen sind nicht auf ein Verschulden der WUNDERRÄUME GmbH zurückzuführen. Schadenersatzansprüche des Mieters oder ein Anspruch auf Minderung der vereinbarten Vergütung sind für diese Fälle ausgeschlossen.
Ereignisse höherer Gewalt sowie Energie- und Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen und sonstige, außerhalb des Machtbereiches von WUNDERRÄUME GMBH liegende Ereignisse entbinden von der Auftragspflicht. Teillieferungen sind zulässig. Jede Teillieferung gilt als ein besonderes Geschäft. Ansprüche des Auftraggeber/Mieters auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
5. Der Auftraggeber/Mieter hat nach Anlieferung/ Aufbauende das Mietgut auf Vollständigkeit, Funktionstüchtigkeit und optische Beschaffenheit zu prüfen. Sofort nach abgeschlossenem Aufbau müssen eventuell festgestellte Mängel gemeldet werden. WUNDERRÄUME GMBH wird nach Veranstaltungsende bei Abbau bzw. Abholung das Mietgut prüfen und nachzählen. Bei Kleinteilen ist eine Kontrolle zum Zeitpunkt der Rücknahme nicht möglich, der Auftraggeber/Mieter erklärt sich einverstanden, dass die endgültige Zählung und eventuelle Schadensfeststellung erst in den Lagerräumen von WUNDERRÄUME GMBH stattfindet (bis 1 Woche nach Veranstaltungsende bzw. 1 Woche nach Wareneingang am Lager). WUNDERRÄUME GMBH garantiert, dass in der Zeit der Abholung bis zur Zählung in den Lagerräumen von WUNDERRÄUME GMBH keine Verluste oder Beschädigungen entstehen.
6. Das Mietgut ist vom Auftraggeber/Mieter sorgfältig zu behandeln. WUNDERRÄUME GMBH ist bei Verschmutzung berechtigt, extra anfallende Kosten für Reinigung, Reparaturen o.ä. dem Auftraggeber/Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen. Lampenausfall bei Glühbirnen, Projektorlampen, Scheinwerfern o.ä. während der Mietzeit hat der Auftraggeber/Mieter zu ersetzen. Erfolgt kein Ersatz, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die Kosten für die Ersatzleuchtmittel in Rechnung zu stellen.
Sofern bauartbedingt kein Austausch der Leuchtmittel möglich ist, hat der Mieter einen Ausfall der Leuchtmittel bis 20 , bei Langzeitmieten über 2 Wochen bis 30 zu tolerieren, ohne dass sich aus diesem Ausfall ein Recht zur Minderung der Miete ergibt. Der Mieter ist in diesem Fall verpflichtet, den Vermieter bei einem Ausfall mehrerer Leuchtmittel rechtzeitig zu informieren, um ihm die Möglichkeit der Reparatur einzuräumen. Es steht dem Vermieter frei, für den Fall des Ausfalls von mehr als 30% der Leuchtmittel, diese zu ersetzen bzw. dem Mieter einen Mietnachlass zu gewähren,
7. Der Auftraggeber/Mieter haftet bei Verlust oder Beschädigung des Mietgutes. Dies gilt auch für Schäden durch Naturgewalten und Schäden die durch Dritte verursacht werden, wie Brand-, Sturm-, Gewitter-, Hagel-, Wasser-, Einbruchdiebstahl, Diebstahl- und Vandalismusschäden usw.. Bei reparaturfähigen Beschädigungen hat der Auftraggeber/Mieter die Reparaturkosten zu erstatten, sofern diese die Neubeschaffungskosten nicht übersteigen, in allen anderen Fällen wird dem Auftraggeber der Neuwert bzw. Wiederbeschaffungswert berechnet. Für mitgeliefertes Zubehör und Verpackungen gelten dieselben Vereinbarungen.
8. Mit der Übergabe an einen Spediteur, Frachtführer oder ein Post-/ Versandunternehmen, spätestens mit dem Verlassen des Lagers, geht die Gefahr auf den Mieter/Auftraggeber über. Je nach Auftragsinhalt beginnt demnach die Haftung durch den Auftraggeber/Mieter a) mit Abholung durch Mieter selbst oder eine Spedition oder einen bestellten Post-/Lieferdienstes oder b) bei Anlieferung des Mietgutes durch den Vermieter an der benannten Adresse/ am Veranstaltungsgelände. Die Haftung durch den Auftraggeber/Mieter endet entsprechend dem Auftragsinhalt a) mit der Rückgabe durch Mieter selbst, eine Spedition oder Post-/Lieferversanddienst im Lager des Vermieters oder b) durch die Abfahrt der Transportfahrzeuge der Wunderräume GmbH vom Veranstaltungsgelände. Der Auftraggeber/Mieter trifft alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen und schließt adäquate Versicherungen ab. Eine detaillierte Werte-Liste zum Mietgut liegt der Auftragsbestätigung bei bzw. wird von WUNDERRÄUME GMBH auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
9. Der Auftraggeber/Mieter hat WUNDERRÄUME GMBH unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach eigener Kenntnisnahme, schriftlich mitzuteilen, wenn: a) bei Anlieferung/ Aufbau das Mietgut nicht vollständig ist, b) das Mietgut beschädigt worden ist, c) das Mietgut abhanden gekommen oder gestohlen worden ist, d) die Lieferung/ Abholung nicht ungehindert und zu den vereinbarten Zeiten möglich ist. Erfolgt die Lieferung durch eine Spedition oder einen Post-/Lieferdienst ist die Ware bei Auslieferung auf Unversehrtheit zu prüfen. Mögliche Transportschäden sind auf dem Lieferschein/der Übernahmebestätigung zu dokumentieren.
10. Zusätzliche Personaldienstleistungen, die der Auftraggeber während des Mietzeitraumes zum Auftrag zuzüglich bestellt/beauftragt, werden mit 50 Euro netto pro Stunde berechnet bzw. kann eine Tagespauschale vereinbart werden. Für Reise-/Transportkosten werden je nach erforderlichem Fahrzeug 0,60-1,47 Euro pro Fahrtkilometer berechnet.
11. Bei Nichtbenutzung gemieteter Objekte/Geräte, welche nicht zum Einsatz kommen, wird ein Abzug nicht gewährt, ausgenommen es wurde eine ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung dazu getroffen.
12. Alle angebotenen Leihartikel sind Eigentum des Auftragnehmers bzw. seiner Zulieferer. WUNDERRÄUME GMBH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggeber/Mieters, insbesondere bei Verletzung einer Vertragspflicht, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Herausgabe der Mietgüter zu verlangen.
13. Für Outdoor-Aktionen gilt: können Aktionen, Künstler, Mitmach-Aktionen, Dekorationen o.ä. aufgrund schlechten Wetters ( z.B. Regen, Kälte, Nässe, Glätte/ Glatteis, Hagel, Schnee, Ozon, starkem Wind) nicht oder nur teilweise eingesetzt/ durchgeführt werden, erhält Wunderräume GmbH trotzdem die volle Vergütung. Die Durchführbarkeit entscheidet Wunderräume GmbH in Abstimmung mit dem Auftraggeber/Mieter.
Gewährleistung
1. WUNDERRÄUME GMBH gewährleistet, dass zum Zeitpunkt der Überlassung des Mietgutes keine offensichtlichen Mängel vorhanden sind. Dies wird vom Auftraggeber/Mieter bei Anlieferung bzw. bei Übernahme gegengeprüft. Eventuelle Mängel/Beanstandungen sind vor Veranstaltungsbeginn und innerhalb von 24 Stunden nach Übernahme der Lieferung/Leistung schriftlich anzuzeigen. Die Mängelrüge berechtigt den Auftraggeber/Mieter nicht zur Zurückhaltung von Rechnungsbeträgen. Nach erfolgter Übernahme hat der Auftraggeber für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen die volle Beweislast zu treffen. Mangelhafte Lieferungen/Leistungen, die berechtigt reklamiert wurden, können durch den Auftragnehmer nach seiner Wahl nachgebessert oder zurückgenommen und mit angemessenem Minderwert gutgeschrieben werden. Vor Ausübung des Minderungsrechtes hat der Auftraggeber auf jeden Fall schriftlich eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden, wird nicht übernommen.
2. Das Mietgut wird durch WUNDERRÄUME GMBH auf- und abgebaut, sofern dies im Auftrag nicht ausdrücklich anders geregelt und lediglich eine Anlieferung/Abholung oder Miete per Selbstabholung vereinbart ist. Bei Mietartikeln, die gemäß Angebot/Auftrag durch den Auftragnehmer/Mieter selbst auf-/abgebaut bzw. montiert/demontiert werden, entfällt jegliche Haftung für WUNDERRÄUME GMBH für den ordnungsgemäßen Aufbau der Mietartikel und deren Sicherung. Wurde im Angebot/Auftrag die Montage/Demontage bzw. der Auf-/Abbau durch WUNDERRÄUME GMBH festgelegt, ist ein Auf- und Abbau durch den Auftraggeber/Mieter oder Dritte nicht zulässig.
Das Umsetzen der Mietartikel (ausgenommen Mobiliar und Kleindekorationen) sowie das Anbringen/ der Anbau von Lasten am Mietgut ist nicht zulässig. Es entfällt jegliche Haftung von WUNDERRÄUME GMBH, falls der Auftraggeber/Mieter oder Dritte an der von WUNDERRÄUME GMBH ausgelieferten Ware Änderungen vornehmen, das Mietgut (ausgenommen Mobiliar und Kleindekorationen) versetzen und/oder unzulässige Belastungen einbringen (z.B. durch Aufhängen oder Anbau von Ausstellungsobjekten). Dies gilt auch bei Nichtbeachtung unserer technischen Hinweise für die Behandlung der von uns gelieferten Gegenstände. Alle anderen weitergehenden Ansprüche des Auftraggeber/Mieters, insbesondere auf Wandlung oder Minderung sowie auf Ersatz von Schäden, irgendwelcher Art, und zwar auch von solchen Schäden, die nicht am Mietgut selbst entstanden sind, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
3. Eine Haftung der WUNDERRÄUME GMBH besteht auch dann nicht, wenn dem Auftraggeber/ Mieter oder Dritten durch etwaige Störungen oder den Ausfall überlassener Mietartikel/Geräte während der Vertragszeit mittelbar oder unmittelbar Schäden entstehen. Bei fahrlässigen Pflichtverletzungen und Missbrauch der geliehenen Artikel, die Körper- und Gesundheitsschäden oder den Verlust des Lebens des Auftraggeber/Mieters und seiner Gäste hervorrufen, haftet WUNDERRÄUME GMBH nicht. Etwaige Ansprüche Dritter fallen nicht in den Haftungsbereich von WUNDERRÄUME GMBH.
4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich gegen alle versicherbaren Risiken, für die er oder Dritte nach diesen Bedingungen der WUNDERRÄUME GmbH gegenüber einzustehen haben, zu versichern.
Sonstiges
1. Der Veranstalter garantiert, dass die Veranstaltung nicht im Dienst einer politischen Partei oder Gruppierung, einer Kirche, einer religiösen oder weltanschaulichen Gruppe, Sekte oder Vereinigung steht oder durch den Veranstalter, durch Sponsoren, Ko-Finanziers, ideelle Partner oder andere auftretende Künstler in Zusammenhang mit einer solchen Tätigkeit gebracht werden kann. Trifft diese Zusicherung nicht zu, kann die Wunderräume GmbH auch noch nach der Auftragsdurchführung den Vertrag fristlos kündigen und als Schadensersatz die volle Vergütung sowie eine Vertragsstrafe verlangen. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiter, gegenüber der Wunderräume GmbH für diesen Fall eine Erklärung abzugeben, dass ein Zusammenhang zwischen dem Charakter der Veranstaltung und der Tätigkeit von Wunderräume GmbH nicht besteht.
2. Der/die Unterzeichnende des Auftraggebers/Mieters erklärt durch seine/ihre Unterschrift, diese Bedingungen anzuerkennen und zur Unterzeichnung von Aufträgen sowie dieser Bedingungen autorisiert bzw. bevollmächtigt zu sein.
3. Änderungen und Ergänzungen, einschließlich dieser Klausel, sind nur schriftlich und von beiden Partnern gegengezeichnet wirksam.
4. Der Auftraggeber/Mieter ist verpflichtet, über die Mietgebühr/Auftragssumme und die Vertragsvereinbarungen Stillschweigen zu bewahren.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen davon unberührt.
6. Der Auftraggeber/Mieter wird darauf hingewiesen, dass die im Zusammenhang mit der Durchführung des Programms erhobenen Daten gespeichert werden (§ 26 BDschG).
Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Chemnitz. Es gilt, auch für Exportverträge, deutsches Recht als vereinbart.
Stand 31.01.2017

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen oder den Bestimmungen des Vertrages oder des Angebotes abweichende Bedingungen des Auftraggebers/ Käufers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
1.2 Diese Verkaufsbedingungen gelten bis auf Widerruf, auch für alle zukünftigen Geschäfte/ Aufträge mit dem Auftraggeber/ Käufer, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Für die Lieferung ist nur die schriftliche Auftragsbestätigung bzw. ersatzweise die Vereinbarung des durch den Käufer bestätigten Angebotes der WUNDERRÄUME GmbH (im Folgenden auch Auftragnehmer bzw. Verkäufer) maßgebend.
2.2 Die Angebote der WUNDERRÄUME GmbH sind freibleibend. Die schriftliche Angebotsbestätigung des Auftraggebers/ Käufers gilt als einseitiges, verbindliches Vertragsangebot, welches mit Übersendung der Auftragsbestätigung oder der Rechnungslegung oder in Textform (z.B. der formlosen Bestätigung der Vertragsannahme per Mail) durch die WUNDERRÄUME GmbH wirksam wird. Änderungen nach Abgabe des Angebots gelten erst als vereinbart, wenn diese schriftlich oder in Textform bestätigt werden.
2.3 Mit der Beauftragung/ Angebotsbestätigung erkennt der Auftraggeber/ Käufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Allgemeinen Verkaufsbedingungen von WUNDERRÄUME GmbH ausdrücklich an.
§ 3 Preise/ Zahlungen
3.1 Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.2 Die Rechnungsforderungen von WUNDERRÄUME GmbH sind per Vorauszahlung (Überweisung als Vorkasse) zahlbar. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins werden, vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Schadens, Verzugszinsen i.H. von 9 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der EZB geschuldet und fällig. Für Mahnungen werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von jeweils 10,00 Euro fällig. Im Fall des Verzugs fällt die gesetzliche Verzugspauschale an. Die jeweilige Restforderung von WUNDERRÄUME GmbH wird umfänglich sofort fällig, wenn der Auftraggeber/ Käufer die vereinbarten Zahlungsfristen nicht einhält, um Zahlungsaufschub oder Vergleich nachsucht oder seine Zahlungen einstellt. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers/ Käufers entfallen die ihm von dem Lieferer bewilligten Rabatte. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber/ Käufer in Konkurs gerät oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren gegen ihn eröffnet wird.
3.3 Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher, besonderer Vereinbarung zulässig.
3.4 Für Lieferungen, welche 4 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material-, Vertriebs- und Transportkosten vorbehalten, wenn die Preisänderungen nicht durch die WUNDERRÄUME GmbH zu vertreten sind. Dies gilt u.a. bei deutlichen Steigerungen der Treibstoffkosten, Erhöhung der Maut, die Einführung von Zöllen oder Abgaben, nachweislich gestiegene Beschaffungskosten oder unerwartet hoch ausfallende Änderungen des Lohnniveaus und des Mindestlohnes u.ä..
3.5 Die in Rechnung gestellten Preise können sich gegenüber den vereinbarten Preisen auch dann verändern, wenn der Auftraggeber/ Käufer Abweichungen oder Ergänzungen wünscht, die im ursprünglichen Angebot/ Auftrag nicht enthalten waren oder wenn die Anfertigung/ die Installation und Arbeit vor Ort einen nicht vorher absehbaren zusätzlichen Aufwand erfordert.
3.6 Zusätzliche, nicht im Vertragsumfang erfasste Leistungen und zusätzliche organisatorische Leistungen des Auftragnehmers werden mit einem Stundensatz von je 150 € netto pro Designer/Planer, 80 € netto pro Handwerker, 60 € netto für Helfer abgerechnet. Dies gilt auch für Verzögerungen und Wartezeiten beim Aufbau oder Abbau von mehr als 30 min, welche seitens des Auftraggebers entstehen.
Zusätzliche Leistungen sind beispielsweise Aufwendungen, wie z.B. Umplanungen, Änderungen der Bauweise, zusätzliche Recherchen, welche durch Änderung der Anforderungen nach Beauftragung erforderlich werden.
3.7 Mehraufwendungen, die aufgrund von durch den Auftraggeber verschuldeten Verspätungen, wie z.B. der Zahlungseingänge, verschobene Bautermine, fehlende Mitwirkung des Auftraggeber bei der Durchführung des Auftrags, Verletzung vertraglicher Pflichten des Auftraggebers, fehlende oder verspätete Bereitstellung von Informationen, Unterlagen, Materialien, Zugang zu Räumen oder Veranstaltungsorten o.ä. entstehen, sind vom Auftraggeber zu tragen. Es gilt 3.6.
§ 4 Kündigung, Storno
4.1 Sofern es sich bei dem Kaufgegenstand um Sonderanfertigungen, Auftragsproduktionen oder nach Bestellung gefertigte Waren (keine Lagerware) handelt, ist ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber/ Käufer nicht möglich.
4.2 Kann der Auftrag ganz oder in Teilen aufgrund eines Verschuldens des Auftraggebers (oder seiner Beauftragten, seiner Erfüllungsgehilfen, seiner Mitarbeiter), einer Verletzung seiner Vertragspflicht oder sonst einem Grund, der in der Sphäre des Auftraggebers liegt, nicht umgesetzt oder abgeschlossen werden, da z.B. die entsprechenden Maße oder technischen & organisatorische Voraussetzungen am Veranstaltungs-/ Erfüllungs-/ Einbauort nicht gegeben sind o.ä., bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung in voller Höhe bestehen. Dies gilt nicht, wenn die Gründe für die Nichtumsetzbarkeit des Auftrages in die Leistungssphäre des Auftragnehmers fallen. Sofern Wunderräume GmbH nicht mit einer vorherigen Machbarkeitsstudie beauftragt wurde oder die Prüfung der Durchführbarkeit des Projekts nicht Bestandteil des Vertrags ist, ist allein der Auftraggeber für die Durchführbarkeit des Projektes verantwortlich.
§ 5 Unmöglichkeit, Vertragsanpassung
5.1 Für den Fall unvorhersehbarer Ereignisse, die die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb von WUNDERRÄUME GmbH erheblich einwirken (z.B. unverschuldete Betriebsstörungen, Arbeitskampfmaßnahmen oder Energie- und Rohstoffmangel bei Zulieferern, plötzlich auftretende Krankheit von für den Auftrag tragenden Personen – z.B. Designer – bei der eine rechtzeitige Vorsorge nicht mehr möglich ist), sowie für den Fall sich nachträglich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung, wird der Vertrag angemessen angepasst, soweit dies Treu und Glauben entspricht.
Soweit eine Anpassung wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht WUNDERRÄUME GmbH das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Gewährte Anzahlungen sind nach Abzug eines möglichen Wertersatzes für bereits erfolgte Nutzung sowie nach Abzug der Vergütung für etwaige erbrachte Teilleistungen und Teillieferungen zu erstatten. Weitere Schadensersatzansprüche des Auftraggebers/ Käufers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht. Muss WUNDERRÄUME GmbH von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so ist dies dem Auftraggeber/ Käufer unverzüglich mitzuteilen.
5.2. Ereignisse höherer Gewalt sowie Energie- und Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen und sonstige, außerhalb des Machtbereiches von WUNDERRÄUME GmbH liegende Ereignisse entbinden von der Auftragspflicht.
5.3 Jede Teillieferung gilt als ein besonderes Geschäft.
5.4. Ansprüche des Auftraggebers/ Käufers auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
§ 6 Schadensersatz / Haftung
6.1 Erfüllt der Auftraggeber/ Käufer seine Pflichten aus diesem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig, kann WUNDERRÄUME GmbH während des Verzuges des Auftraggebers/ Käufers nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. WUNDERRÄUME GmbH behält den vollen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises/ der vereinbarten Vergütung, wenn der Auftraggeber/ Käufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
6.2 Vertragliche und gesetzliche Ersatzansprüche des Auftraggebers/ Käufers gegenüber WUNDERRÄUME GmbH bei Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit von WUNDERRÄUME GmbH verursacht wurden, sind in der Höhe auf die Schadenssumme, die typischerweise bei den Geschäften der fraglichen Art entstehen beschränkt.
Weitergehende Ansprüche gegenüber WUNDERRÄUME GmbH sind ausgeschlossen. Nicht ausgeschlossen sind Schäden, welche auf grobem Verschulden von Wunderräume GmbH, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Wunderräume GmbH oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Wunderräume GmbH beruhen.
6.3 Sollten Schadensersatzansprüche oder Vertragsstrafen aus dem Vertrag oder diesen AVBs von WUNDERRÄUME GmbH gegenüber dem Auftraggeber/ Käufer geltend gemacht werden, so ist die vereinbarte Summe des Ersatzanspruches bzw. der Vertragsstrafe sofort fällig.
6.4 Sofern es sich um eine Veranstaltung/ Ausstellung/ Messe oder eine sonstige für Dritte zugängliche Veranstaltung handelt, gilt: der Auftraggeber/ Käufer haftet für Schäden von Besuchern und Beschädigungen an deren Eigentum anlässlich der Veranstaltung. Die Haftung erstreckt sich nicht auf Schäden, welche auf grobem Verschulden von Wunderräume GmbH, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Wunderräume GmbH oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Wunderräume GmbH beruhen. Sofern WUNDERRÄUME GmbH nicht haftet, aber von Dritten in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber WUNDERRÄUME GmbH von den Ansprüchen Dritter frei.
§ 7 Lieferzeit
7.1 Der Beginn der von WUNDERRÄUME GmbH angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers/ Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
7.2 Die WUNDERRÄUE GmbH kann Teillieferungen erbringen.
7.3 Bei Überschreiten eines verbindlich vereinbarten Liefertermins kann der Auftraggeber/ Käufer nach schriftlicher Verzugsanzeige mit Nachfristsetzung nach Ablauf der Nachfrist Schadenersatz geltend machen.
7.4 Kommt der Auftraggeber/ Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist WUNDERRÄUME GmbH berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
§ 8 Lieferung und Gefahrübergang bei Versendung
8.1 Wird die Ware auf Wunsch des Auftraggebers/ Käufers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Auftraggeber/ Käufer, spätestens mit Verlassen des Werkes/ Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber/ Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
8.2 Ungeachtet des vereinbarten Gefahrenübergangs ist bei Lieferung durch eine Spedition oder einen Post-/ Lieferdienst die Ware bei Auslieferung unverzüglich auf Unversehrtheit zu prüfen. Mögliche Transportschäden sind auf dem Lieferschein zu dokumentieren.
8.3 Der Auftraggeber/ Käufer hat die Ware nach Lieferung/ Erhalt auf Vollständigkeit, Funktionstüchtigkeit, optische Beschaffenheit und vertragsgemäße Ausführung zu prüfen. Etwaige Mängel sind sofort bei Lieferung/ Entgegennahme der Ware zu melden und schriftlich zu protokollieren. Der Auftraggeber/ Käufer hat WUNDERRÄUME GmbH unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach eigener Kenntnisnahme, schriftlich mitzuteilen, wenn: a) bei Anlieferung/ Aufbau die Ware nicht vollständig ist, b) die Ware beschädigt ist, c) die Ware auf dem Transportweg abhanden gekommen oder gestohlen worden ist.
§ 9 Zurückbehaltungsrecht
Dem Auftraggeber/ Käufer steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
10.1 Bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag bleibt die Ware Eigentum von Wunderräume GmbH. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers/ Käufers ist die Wunderräume GmbH berechtigt, die Kaufsache nach Fristsetzung und schriftlicher Androhung der Verwertung zurückzunehmen oder diese zum Ausgleich etwaiger Zahlungsrückstände oder sonstiger Forderungen aus dem Vertrag eigenständig zu verwerten. Der die Ansprüche der Wunderräume GmbH übersteigende Anteil des Verwertungserlöses ist dem Auftraggeber/ Käufer zu erstatten.
10.2 Der Auftraggeber/ Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Auftraggeber/Käufer die Wunderräume GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der WUNDERRÄUME GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber/Käufer für den der WUNDERRÄUME GmbH entstandenen Ausfall.
10.3 Der Auftraggeber/Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber/ Käufer schon jetzt in Höhe des mit der WUNDERRÄUME GmbH vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) an die Wunderräume GmbH ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Auftraggeber/ Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der WUNDERRÄUME GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. WUNDERRÄUME GmbH wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Auftraggeber/ Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
10.4 Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Auftraggeber/ Käufer ist – unabhängig von dem Bearbeitungsverbot urheber- und designrechtlich geschützter Elemente gemäß Pkt. 12.7 – bis zum vollständigen Ausgleich der vereinbarten Vergütung genehmigungspflichtig. Das Anwartschaftsrecht des Auftraggebers/ Käufers an der Kaufsache setzt sich an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, nicht der WUNDERRÄUME GmbH gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt die WUNDERRÄUME GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Auftraggebers/ Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber/ Käufer der WUNDERRÄUME GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die WUNDERRÄUME GmbH verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen der WUNDERRÄUME GmbH gegen den Auftraggeber/ Käufer tritt der Auftraggeber/ Käufer auch solche Forderungen an die WUNDERRÄUME GmbH ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Die WUNDERÄUME GmbH nimmt diese Abtretung schon jetzt an.
10.5 Rückgriffsansprüche des Auftraggebers/ Käufers gegen die WUNDERRÄUME GmbH bestehen nur insoweit, als der Auftraggeber/ Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Auftraggebers/ Käufers gegen die WUNDERRÄUME GmbH gilt ferner Absatz 10.4 entsprechend.
§ 11 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/ Herstellerregress
11.1 WUNDERRÄUME GmbH gewährleistet, dass zum Zeitpunkt der Überlassung der Ware keine offensichtlichen Mängel vorhanden sind. Dies wird vom Auftraggeber/ Käufer bei Anlieferung bzw. bei Übernahme gegengeprüft.
11.2 Die Mängelrüge berechtigt den Auftraggeber/ Käufer nicht zur Zurückhaltung von Rechnungsbeträgen. Nach erfolgter Übernahme hat der Auftraggeber für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen die volle Beweislast. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, kann die WUNDERRÄUME GmbH, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, die mangelhafte Ware/ Lieferung nach ihrer Wahl nachbessern, zurücknehmen oder mit angemessenem Minderwert gutschreiben. Vor Ausübung des Minderungsrechtes hat der Auftraggeber/ Käufer auf jeden Fall schriftlich eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden, wird nicht übernommen.
11.3 Gewährleistungsrechte des Auftraggebers/ Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGBgeschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
11.4 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Übergabe/ Abholung/ Ablieferung bei dem Auftraggeber/Käufer.
11.5 Der Verkauf von Gebrauchtwaren erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung.
11.6 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Auftraggeber/ Käufer oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
11.7 Ansprüche des Auftraggebers/ Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von der WUNDERRÄUME GmbH gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als den vereinbarten Lieferort verbracht worden ist.
11.8 Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
§ 12 Urheber- und Nutzungsrechte
12.1 Alle Rechte an den Figuren/ Kunstobjekten/ Sonderbauten/ Möbeln, den Designs und der Konstruktion der angebotenen Waren liegen – sofern nichts anderes ausgewiesen – bei der WUNDERRÄUME GmbH und Herrn Dirk Grünig.
12.2. Die WUNDERRÄUME GmbH bzw. Dirk Grünig räumen mit vollständiger Zahlung dem Auftraggeber/Käufer das einfache, örtlich begrenzte und zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht für die Verwendung der Waren als Dekoration/ Ausstattung/ Ausstellungsobjekt usw. ein. Die Nutzungs-/ Lizenzgebühren für die vereinbarte Verwendung sind durch Zahlung der Vergütung abgegolten. Eine Nutzung darf erst nach vollständiger Zahlung erfolgen.
12.3 Ein Nachbau der Figuren/ Kunstobjekte/ Sonderbauten/ Möbel o.ä., des Designs oder der Konstruktion durch den Auftraggeber oder Dritte ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung behält sich WUNDERRÄUME GmbH Schadenersatzforderungen sowie rechtliche Schritte vor.
12.4 Die erlaubte Nutzung schließt die Gestattung zur Verwendung von Bildmaterial der Kaufgegenstände für dokumentarische und redaktionelle Zwecke und zur Präsentation der Dekoration/ Ausstattung/ Ausstellungsobjekte auf der eigenen Homepage des Auftraggebers/ Käufers sowie auf von ihm betriebenen Social-Media-Kanälen ein. Die darüberhinausgehende Verwendung der Designs für Werbezwecke oder sonstige Nutzungen (z.B. für Merchandisingartikel) bedarf der Zustimmung und schriftlichen Freigabe des Urhebers. Dies gilt gleichlautend für die Verwendung von Fotos/ Skizzen/ Bildmaterial/ Videos, auf denen die Designs abgebildet sind. Es steht dem Urheber frei, bei einer – über die vorgesehene und gestattete Nutzung der Designs hinausgehenden Verwendung – Lizenzgebühren zu erheben.
12.5 Verstößt der Auftraggeber/ Käufer gegen die Bestimmungen des § 12.3 oder 12.4 dieser Vereinbarung, so verpflichtet er sich, eine Vertragsstrafe in Höhe der dreifachen Lizenzgebühren zu zahlen. Die Lizenzgebühr ist abhängig von der Nutzungsdauer und dem Nutzungsumfang und beträgt mindestens 25% des Nettokaufpreises des Gesamtauftrags bei einem Wert bis 50.000 €, 20% bei einem Wert von 100.000 €, 15% bei einem Wert bis 200.000 €, 12,5 % bei Werten ab 200.000, jedoch mindestens 5.001 Euro.
Die Vertragsstrafe ist zusätzlich zu etwaigen Lizenzgebühren für die Nutzung von Motiven oder sonstigen urheberrechtlich oder sonstig geschützten Material (z.B. Fotos, Filme, Texte, Marken, Titel) zu zahlen. Weitere Schadensersatzforderungen und Ansprüche sowie die Nachberechnung von Lizenzgebühren für die Nutzung des Bildmotives/ der geschützten Inhalte behält sich WUNDERRÄUME GmbH ausdrücklich vor.
12.6 Wunderräume GmbH und Dirk Grünig sind bei Abbildungen der Dekoration in der Berichterstattung, bei Presseveröffentlichungen und sonstigen Publikationen als Urheber und Produzent namentlich wie folgt zu benennen: „Design/ Umsetzung: Dirk Grünig/ Wunderräume GmbH“.
12.7 Die Bearbeitung urheber- bzw. designrechtlich geschützter Figuren/ Kunstobjekte/ Designs o.ä. bedarf der vorherigen Genehmigung durch den Urheber. Dieses Bearbeitungsverbot gilt nur insoweit, wie die Bearbeitung die optische Anmutung der Objekte maßgeblich beeinflusst. Bei einer Nutzung bearbeiteter Materialien unter Nennung von Wunderräume GmbH sowie Herrn Dirk Grünig ist vorab die schriftliche Genehmigung hierzu einzuholen. Erfolgt eine Nutzung bearbeiteter Materialien mit Namensnennung jedoch ohne Genehmigung, ist hierfür eine Vertragsstrafe gem. Ziffer 12.5. zu zahlen.
12.8 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt für Aufträge im Raum- und Setdesign, für Einrichtungs- und Gestaltungskonzepte sowie für Sonderanfertigungen/ künstlerische Objekte Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung, welche außerhalb der Vorgaben des Auftraggebers liegen, sind daher ausgeschlossen.
12.9 Für urheber- und designrechtlich geschützte Elemente gilt: die Weitergabe bzw. Weiterveräußerung an Dritte bedarf der schriftlichen Gestattung des Urhebers/ Designers.
§ 13 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
13.1 Evtl. erforderliche behördliche Genehmigungen werden durch den Auftraggeber eingeholt.
13.2 Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, WUNDERRÄUME GmbH umgehend zu informieren, wenn durch behördliche Auflagen oder hausinterne Vorgaben erhöhte/ besondere Anforderungen an den Brandschutz und/ oder die bauliche Beschaffenheit der Dekorationen/ Einbauten/ Waren gestellt werden. Sofern zusätzliche, zum Zeitpunkt der Beauftragung nicht bekannte Anforderungen und Auflagen (u.a. in Bezug auf den Brandschutz, Statiken usw.) gestellt werden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, entsprechende Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen. Die Umsetzbarkeit muss durch den Auftragnehmer im Einzelfall geprüft werden. Es gilt 3.6.
13.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich weiterhin zur Erbringung der allgemeinen Auftraggebernebenleistungen sowie etwaiger individuell vereinbarter Nebenleistungen.
§ 14 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber/ Käufer überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält sich die WUNDERRÄUME GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, die WUNDERRÄUME GmbH erteilt dazu dem Auftraggeber/ Käufer ihre schriftliche Zustimmung.
Kommt der Auftrag nicht zustande, sind sämtliche übergebene Unterlagen durch den Auftraggeber an die WUNDERRÄUME GmbH zurückzusenden, digital übersendete Unterlagen sowie Kopien der übersandten Unterlagen sind durch den Auftraggeber/ Käufer zu vernichten.
§ 15 Referenznutzung
15.1 Der Auftraggeber/ Käufer gestattet der WUNDERRÄUME GmbH mit Angebotsbestätigung/ Vertragsabschluss, seinen Namen einschließlich der Unternehmenskennzeichen und Marken als Referenz zu nutzen.
15.2 Wünscht der Auftraggeber/ Käufer dies nicht, kann er bei Angebotsbestätigung/ Vertragsabschluss der Nutzung seines Namens/ seiner Unternehmenskennzeichen/ seiner Marken als Referenz widersprechen. Der nachträgliche Widerruf einer Gestattung gemäß Pkt. 15.1 ist nur möglich, wenn die Fortsetzung der Referenznutzung für den Auftraggeber/ Käufer nicht zumutbar ist (z.B. im Falle einer Vertragsstörung).
15.3 Handelt es sich bei dem Kaufgegenstand um Teile einer Designleistung für den Kunden (z.B. zur Raumgestaltung, Raumdekoration, Setdesign o.ä.) ist es der WUNDERRÄUME GmbH gestattet, hiervon auch am Einbau-/ Montageort Fotos & Videos zur Eigendokumentation und Werbung aufzunehmen und zu verwenden. Dies gilt auch, wenn auf den Fotos das Gebäude oder Gebäudeteile erkennbar sind.
§ 16 Sonstiges, Schlussbestimmungen
16.1 Sofern die Bestimmungen der AVBs (Allgemeine Verkaufsbedingungen) mit den einzelvertraglich getroffenen Vereinbarungen kollidieren, gelten die Bestimmungen in folgender Rangfolge: 1. Bestimmungen des Vertrages, 2. Bestimmungen der Angebotsbestätigung und 3. Bestimmungen der AVB und 4. der AGB.
16.2 Änderungen und Ergänzungen, einschließlich dieser Klausel, sind nur schriftlich und von beiden Partnern gegengezeichnet wirksam. Mündliche Nebenabreden sind nicht rechtswirksam. Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel.
16.3 Der Auftraggeber/ Käufer ist verpflichtet, über die Auftragssumme/ Kaufsumme, die Vertragsvereinbarungen und sonstige Informationen, welche ihm im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren und diese vertraulich zu behandeln. Diese Vereinbarung gilt auch nach Vertragende ohne Fristbegrenzung fort.
16.4 Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen davon unberührt.
16.5 Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der WUNDERRÄUME GmbH, sofern nichts Abweichendes im Vertrag vereinbart ist. Es gilt, auch für Exportverträge, deutsches Recht als vereinbart. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.
Aktualisiert, Stand: 31.01.2018